Altenahr Ahrtalschule

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Rechte der Eltern und Sorgeberechtigten bei Extremwetterlagen

Rechte der Eltern und Sorgeberechtigten bei Extremwetterlagen


Bei Extremwetterlagen oder Straßenverhältnissen wie Glatteis, Sturm und starkem Schneefall sowie bei extremen Sommertemperaturen stehen Erziehungsberechtigte und Sorgeberechtigte vor der Frage, ob Ihr Kind die Schule aufsuchen oder zu Hause bleiben sollte.
In der Schulordnung steht Folgendes:
„Erschweren außergewöhnliche wetterbedingte Umstände (z.B. Hochwasser, Glatteis oder Windbruch) den Schulbesuch in erheblichem Maße, so entscheiden die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Schulweg zumutbar ist…“  (§33(5) Übergreifende Schulordnung).
 
Ob der Schulweg bei außergewöhnlichen Wetterbedingungen für Ihr Kind zumutbar ist, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte und Sorgeberechtigte. Allerdings ist es notwendig, die Schule über Ihre Entscheidung in Kenntnis zu setzen und Ihr Kind zu entschuldigen.
Nur unter extremen Umständen (z.B. bedingt durch die komplette Einstellung des ÖPNVs) entscheidet die Schule in Abstimmung mit Schulträger und -aufsicht, dass an betroffenen Tagen die Präsenzpflicht komplett aufgehoben ist und Distanzunterricht stattfindet. Sie werden in diesem Fall über die schulischen Kommunikationswege rechtzeitig informiert.